Bußgeldkatalog

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog

Der Bußgeldkatalog

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog (Bußgeldkatalog) bestimmt die bei Straßenverkehrs-ordnungswidrigkeiten anzuwendenden Regelsätze für Verwarnungs- oder Bußgelder und Regel-Fahrverbote. Die Verwaltungsbehörde kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen diese Regelsätze erhöhen.  Unsere Verkehrsrechtsanwälte stehen Ihnen bei allen Straßenverkehrs-ordnungswidrigkeiten zu Verfügung.

Die nachfolgende Übersicht zeigt eine Zusammenfassung der häufigsten Tatbestände im Bußgeldverfahren

Abstandsverstoß

Ein Abstandsverstoß liegt dann vor, wenn ein Fahrzeug im fließenden Verkehr innerhalb von geschlossen Ortschaften den Sicherheitsabstand von 15 m oder außerhalb von geschlossenen Ortschaften die halbe Tachogeschwindigkeit in Metern unterscheitet. 

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Auflistung der Tatbestände für Abstandsunterschreitungen.


Geschwindigkeits-überschreitung

Bei Geschwindigkeitsüberschreitung unterscheidet der Bußgeldkatalog nach Fahrzeugen bis und über 3,5 Tonnen sowie ob der Verstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften stattgefunden hat. Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen spielt weiterhin eine Rolle, ob sie einen Anhänger mitführen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Auflistung der Tatbestände für Geschwindigkeitsüberschreitungen.


Rote Ampel /Grünerpfeil

An Haltelinien von Ampeln befindet sich teilweise Induktionsmessung bzw. Piezomessung, unter Zuhilfenahme dieser Sensoren kann bestimmt werden, dass ein Fahrzeug über die Halteline gefahren ist.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Strafen beim Überfahren einer roten Ampel bzw. einem grünen Pfeil auf Sie zukommen.


Alkohol & Drogen

Ein Alkoholverstoß im Bereich einer Ordnungswidrigkeit liegt dann vor, wenn die betroffene Person die 0,5 Promillegrenze überschreitet. Bei Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt jedoch eine 0,0 Promillegrenze. Liegt jedoch eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor kann bereits ab einer Promillegrenze von 0,3 ein Straftatbestand außerhalb des Ordnungswidrigkeitenverfahrens vorliegen. Weiter ist zu beachten das ab 1,1 Promille ebenfalls ein Straftatbestand außerhalb des Ordnungswidrigkeitenverfahrens vorliegen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Regelsätze im Bußgeldverfahren.


Verstoß gegen die Anschnallpflicht

Die Anschnallpflicht dient der Sicherung der Fahrzeuginsassen und wird bei erwachsenen Personen mit einem Verwarngeld geahndet. Wird ein Kind ohne jegliche Sicherung im Auto mitgenommen (z. B. kein Gurt und kein Kindersitz), wird schnell ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.


Handyverstoß (Benutzen eines elektronischen Gerätes)

Beim Führen eines Fahrzeugs darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, während der Fahrt weder aufgenommen noch gehalten werden. Eine Bedienung des Gerätes ist nur unter Zuhilfenahme der Sprachsteuerung oder einer Vorlesefunktion gestattet. Weiterhin darf dabei die Bedienung des Gerätes nur dann erfolgen, wenn ein kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt. 

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Regelsätze bei Verstößen gegen das Benutzen eines elektronischen Gerätes.


Bußgeldkatalog Unfall

Bei einem Verkehrsunfall aufgrund des Verlassens der Fahrbahn, nicht angepasster Geschwindigkeit oder Unterschreitung des Sicherheitsabstandes wird durch die aufnehmenden Polizeibeamten ein Bußgeldverfahren eingeleitet. 

Die in der Regel festgestellten Tatbestände ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle.


Bußgeldkatalog Unfall

Wenn ein Fahrzeugführer an einer Kreuzung oder Einmündung die Vorfahrt missachtet, setzt er sich und andere einem großen Unfallrisiko aus. 

Die im Bußgeldkatalog festgelegten Tatbestände ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle